Kosten und Erstattung
Die Frage der Kostenübernahme ist für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil der Entscheidung für eine Psychotherapie oder therapeutisches Boxen. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Kostenübernahme und Selbstzahlung.
Private Krankenversicherung & Beihilfe
Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Eintrag im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein führe ich Psychotherapie im Privatpraxis-Setting durch.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut:innen (GOP) in Verbindung mit der GOÄ und unter Anwendung der aktuellen gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfeträgern. Diese Empfehlungen gelten seit dem 01.07.2024 und schaffen unter anderem die Möglichkeit, neuere psychotherapeutische Leistungen analog abzurechnen.
Bei einer psychotherapeutischen Kurzzeittherapie betragen die Kosten derzeit beispielsweise zwischen 134,06 € und 167,58 € für eine Einzeltherapiesitzung (50 - 55 Min.).
Die Rechnung erhalten Sie einmal monatlich direkt von mir. Die Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe richtet sich nach Ihrem individuellen Tarif bzw. den für Sie geltenden Beihilfevorschriften. In vielen Tarifen werden psychotherapeutische Leistungen übernommen. Bitte klären Sie daher möglichst vor Beginn der Behandlung, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden und welche Unterlagen Ihr Kostenträger benötigt.
Sollte Ihr Kostenträger die Behandlung nicht oder nicht vollständig erstatten, tragen Sie die daraus entstehenden Kosten selbst.
Selbstzahlende
Sie können Psychotherapie und therapeutisches Boxen auch unabhängig von einer Kostenübernahme durch eine Krankenversicherung als selbstzahlende Person in Anspruch nehmen.
In diesem Fall muss kein Antrag auf Kostenübernahme bei einer Krankenversicherung gestellt werden. Dadurch kann die Behandlung in vielen Fällen zeitnäher begonnen und hinsichtlich Umfang und Dauer flexibler gestaltet werden. Zudem erfolgt keine Übermittlung von Behandlungsdaten an eine Krankenversicherung.
Die Abrechnung orientiert sich ebenfalls an der gemeinsamen Analogabrechnungsempfehlungen von BPtK, BÄK, PKV-Verband und Beihilfeträgern, welche auf der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut:innen (GOP) bzw. den entsprechenden Regelungen der GOÄ. Das konkrete Honorar richtet sich nach der jeweils erbrachten Leistung und dem vereinbarten Steigerungssatz.
Coaching und Beratung
Auch Coaching und Beratung und Supervision werden als Selbstzahlerleistungen angeboten, da es sich hierbei nicht um Heilbehandlungen im Sinne der gesetzlichen Krankenversicherung handelt.
Gesetzlich Versicherte
Da ich derzeit über keinen Kassensitz verfüge, kann ich Psychotherapie nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Gesetzlich Versicherte können meine Leistungen grundsätzlich als selbstzahlendePerson in Anspruch nehmen. In diesem Fall tragen Sie die Kosten vollständig selbst.
Eine Abrechnung über das Kostenerstattungsverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt in meiner Praxis nicht.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind und eine von Ihrer Krankenkasse finanzierte Psychotherapie suchen, empfehle ich Ihnen, sich an eine psychotherapeutische Praxis mit Kassenzulassung zu wenden. Bei der Suche unterstützen Sie unter anderem Ihre Krankenkasse, die Psychotherapeutenkammer oder die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung.
Weitere Kostenträger
Neben privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen auch weitere Kostenträger die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung. Dazu können beispielsweise bestimmte Berufsgenossenschaften, die Heilfürsorge der Bundespolizei, die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten, die Postbeamtenkrankenkasse oder die Bundeswehr gehören.
Die jeweiligen Voraussetzungen und Abrechnungsmodalitäten unterscheiden sich je nach Kostenträger. Klären Sie bitte vor Beginn der Behandlung, ob und unter welchen Bedingungen eine Kostenübernahme in ihrem individuellen Fall möglich ist.
Therapeutisches Boxen
Therapeutisches Boxen kann sowohl im Einzelsetting als auch in der Gruppe stattfinden. Welche Form passend ist, hängt von Ihren persönlichen Zielen und Bedürfnissen ab.
Einzeltherapie
Im Einzelsetting kann die Einheit individuell auf Ihre Situation und Ihre persönlichen Ziele abgestimmt werden. Neben Partnerübungen können hier auch Übungen an Wandpolstern oder Doppelendball zum Einsatz kommen. Das Honorar beträgt
110 € pro Einheit à 50 Minuten.
150 € pro Einheit à 75 Minuten.
170 € pro Einheit à 90 Minuten.
Gruppentherapie
Die Gruppe bietet die Möglichkeit, therapeutisches Boxen gemeinsam mit anderen zu erleben und dabei von der Dynamik und den Erfahrungen innerhalb der Gruppe zu profitieren.
Ein Gruppenkurs umfasst 6 Termine à 75 Minuten und kostet 200 €. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein persönliches Vorgespräch, das in der Regel online stattfindet. Das Vorgespräch dauert etwa 30 Minuten und wird mit 65 € berechnet. Das Vorgespräch dient dabei dazu, sich kennenzulernen, Ihre Anliegen und Ziele zu besprechen und gemeinsam zu schauen, ob das therapeutische Boxen für Sie passend ist.
Supervision und Fortbildung
Gerne biete ich auch Supervisionen für Psychotherapie, Boxtherapie sowie Fortbildungen für zum traumasensiblen therapeutischen Boxen an. Je nach Art und Umfang variieren die Kosten. Gerne erhalten Sie weitere Informationen auf Anfrage.
Abrechnung und Termine
Die Behandlungskosten werden unabhängig davon, ob und in welcher Höhe Ihr Kostenträger diese übernimmt, einmal monatlich direkt mit Ihnen abgerechnet. Bitte informieren Sie sich daher möglichst vor Beginn der Behandlung über die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages bzw. Ihres Kostenträgers.
Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt werden. Bei einer späteren Absage oder einem nicht wahrgenommenen Termin kann ein Ausfallhonorar berechnet werden.
